Software für Dienstzeitplanung und -dokumentation in der Österreichischen Gastronomie
Beschäftigung im Gastgewerbe
Eckpunkte im Arbeitsrecht
Arbeitsaufzeichnungen
Alle Unternehmen, die Personen beschäftigen, haben Arbeitsaufzeichnungen zu führen.
Arbeitsaufzeichnungen gelten für Finanzamt, Krankenversicherung und Arbeitsinspektorat als erforderliche Dokumente.
Unvollständigkeit oder Fehlen kann schwerwiegende Konsequenzen nach sich ziehen.
Sollen Arbeitnehmer die Arbeitszeitaufzeichnungen selbst führen, bleibt der Arbeitgeber für die Einhaltung der Arbeitszeitbestimmungen und für die Aufzeichnungen verantwortlich.
Dienstplanung
Dienstpläne müssen mit zweiwöchiger Vorlaufszeit an geeigneter, für Arbeitnehmer leicht zugänglicher Stelle ausgehängt werden und Beginn / Ende der Arbeitszeit, Zahl und Dauer der Ruhepausen, sowie Beginn und Ende der wöchentlichen Ruhezeit enthalten.
Arbeitszeit
Höchstzulässige Arbeitszeit: 12h / Tag, 60h /
Woche
Im Durchschnitt von 26 Wochen darf die Arbeitszeit 9h / Tag und 48h / Woche
(Teilzeitbeschäftigte: Normalarbeitszeit + 8h) nicht überschreiten.
Diese Grenze gilt in rollierender Weise, d.h. in den Wochen
1-26, 2-27, etc.
Die Durchrechnung kann auf 9 Monate ausgedehnt werden, endet jedoch mit Antritt einer
Bildungskarenz, eines Pflegeurlaubs oder einer Sterbebegleitung.
Ruhezeit
Nach 6h (bei Jugendlichen nach 4,5h) sind 30', nach 9h 45' Arbeitspause einzulegen.
Die tägliche Ruhezeit beträgt 11h, die wöchentliche 36h. Beides kann bei nahestmöglichem Ausgleich und Dokumentation in der Arbeitsaufzeichnung unterschritten werden (Ruhezeitkonto).
Jugendbeschäftigung
Jugendliche bis 18 Jahre haben eine Höchstarbeitszeit von 40h pro Woche, mit max. einer halbe Überstunde pro Tag.
"Auch bei Inanspruchnahme sämtlicher Ausnahme- und Überstundenmöglichkeiten darf die Arbeitszeit somit folgende Werte keinesfalls überschreiten:
für Jugendliche bis 16 Jahre: 9h Tagesarbeitszeit, 45h Wochenarbeitszeit
für Jugendliche über 16 Jahre: 9,5h Tagesarbeitszeit, 47,5h
Wochenarbeitszeit"
(Arbeitsinspektorat)
Jede Mehrarbeit ist in der unmittelbar folgenden
Woche auszugleichen, dass ein Durchschnitt vom 40 Wochenstunden gewahrt bleibt.
Jugendliche bis 16 Jahre dürfen von 20:00 - 6:00, über 16 Jahre von 23:00 bis 6:00 nicht beschäftigt werden.
Die tägliche Ruhezeit muss mindestens zwölf Stunden betragen.
Jugendliche haben Anspruch auf zwei aufeinanderfolgende freie Tage pro Woche, wobei im Durchschnitt jeder zweite Sonntag enthalten sein muss.